Das Problem: Barrierefreiheit wird oft erst nachträglich angegangen

Viele Websites schließen einen relevanten Teil ihrer potenziellen Nutzerschaft unabsichtlich aus: zu geringe Farbkontraste, fehlende Alt-Texte, Formulare, die sich nicht per Tastatur bedienen lassen, oder eine HTML-Struktur, die für Screenreader unverständlich ist. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wird digitale Barrierefreiheit für viele Unternehmen zusätzlich zur rechtlichen Anforderung, nicht mehr nur zur freiwilligen Qualitätsfrage. Wird sie erst nachträglich in eine bestehende Website gepresst, ist der Aufwand deutlich größer, als sie von Anfang an mitzudenken.

SCM Creative Management setzt Barrierefreiheit nach dem Zielniveau WCAG 2.1 AA um – sowohl bei Neuentwicklungen als auch bei der Überarbeitung bestehender Websites in Berlin. Der Prozess kombiniert automatisierte Scans zur schnellen Fehlererkennung mit manueller Prüfung: Tastaturbedienbarkeit, Screenreader-Kompatibilität, Kontrastverhältnisse und semantische Struktur werden konkret getestet, nicht nur theoretisch bewertet. Diese Website selbst wird nach denselben Kriterien gebaut, die als Leistung verkauft werden – ein Anspruch, der sich nicht nur behaupten, sondern überprüfen lässt.

Das Ergebnis ist eine Website, die für mehr Menschen tatsächlich nutzbar ist und gleichzeitig rechtliche Anforderungen erfüllt, ohne dass Design oder Funktionalität darunter leiden müssen.

Ihre Vorteile durch Barrierefreiheit

  • WCAG-2.1-AA-Zielniveau als überprüfbarer Standard statt vager Behauptung
  • Kombination aus automatisierten Scans und manueller Tastatur-/Screenreader-Prüfung
  • Vorbereitung auf Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes
  • Bessere Nutzbarkeit für alle Besuchenden, nicht nur für eine Zielgruppe

Häufig gestellte Fragen

Ist Barrierefreiheit für Unternehmenswebsites gesetzlich vorgeschrieben?

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das ab dem 28. Juni 2025 gilt, werden digitale Angebote bestimmter Unternehmen verpflichtend barrierefrei gestaltet werden müssen – insbesondere im E-Commerce und bei bestimmten Dienstleistungen. Ob und in welchem Umfang die Pflicht für ein konkretes Unternehmen greift, hängt von Größe, Branche und Angebot ab und sollte im Einzelfall geprüft werden.

Was bedeutet WCAG 2.1 AA konkret?

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind der internationale Standard für barrierefreie Websites. Stufe AA ist das in Gesetzen und Richtlinien meist geforderte Konformitätsniveau und umfasst unter anderem ausreichende Farbkontraste, vollständige Tastaturbedienbarkeit, sinnvolle Alt-Texte für Bilder und semantisch korrekte HTML-Struktur für Screenreader.

Reicht ein automatisiertes Testtool, um Barrierefreiheit sicherzustellen?

Nein. Automatisierte Tools wie axe oder Lighthouse decken zuverlässig einen Teil der technischen Kriterien ab, etwa fehlende Alt-Texte oder unzureichende Kontraste. Aspekte wie sinnvolle Tab-Reihenfolge, verständliche Fokus-Reihenfolge oder tatsächliche Nutzbarkeit mit einem Screenreader erfordern zusätzlich manuelle Prüfung durch einen Menschen.

Verschlechtert Barrierefreiheit das Design einer Website?

Nicht, wenn sie von Anfang an mitgeplant wird. Ausreichende Kontraste, klare Struktur und sichtbare Fokus-Zustände lassen sich in jedes durchdachte Designsystem integrieren, ohne dass die Website weniger hochwertig wirkt. Probleme entstehen meist erst, wenn Barrierefreiheit nachträglich in ein bereits fertiges, nicht dafür ausgelegtes Design gepresst werden soll.

Wie wird eine bestehende Website auf Barrierefreiheit geprüft?

Über eine Kombination aus automatisierten Scans zur schnellen Fehlererkennung und manueller Prüfung zentraler Nutzungspfade per Tastatur und mit Screenreader-Software. Das Ergebnis ist eine priorisierte Liste konkreter Probleme, keine reine Prozentangabe ohne Handlungsempfehlung.

Was hat es mit der Barrierefreiheitserklärung auf sich, die manche Websites brauchen?

Eine Barrierefreiheitserklärung dokumentiert öffentlich, in welchem Umfang eine Website barrierefrei ist, welche Standards zugrunde gelegt wurden und wie Nutzende Barrieren melden können. Für bestimmte Anbieter ist sie verpflichtend, für andere ein sinnvoller Vertrauensbeweis. SCM Creative Management unterstützt bei Erstellung und laufender Aktualisierung dieser Erklärung.

Betrifft Barrierefreiheit nur Menschen mit dauerhaften Behinderungen?

Nein. Barrierefreie Websites profitieren auch Menschen mit temporären Einschränkungen, etwa nach einer Verletzung, sowie situative Fälle wie grelles Sonnenlicht auf dem Bildschirm oder Bedienung nur mit einer Hand. Gute Kontraste, klare Struktur und Tastaturbedienbarkeit verbessern die Nutzbarkeit für praktisch alle Besuchenden.

Zielniveau WCAG 2.1 AA
Prüfmethode Automatisiert + manuell

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